Ja, das mit dem "aus dem Kopf wissen" war symbolisch gemeint. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Polizei jedes Mal in der EDV nachschaut, wenn sie sich nicht so 100 pro sicher sind.
Außerdem wird eine MINDESTGRÖSSE eingetragen. In meinen neuen Papieren stehen 195er drin.
Fulda:
"Unter Ziffer 15 ist nur noch eine der zulässigen Bereifungen aufgeführt. Dabei muss im Minimum die mindest zulässige Bereifung aufgeführt sein, was dazu führen kann, dass ggf. erstausrüstungsseitig eine Reifendimension montiert ist, die über der mindest zulässigen liegt und damit nicht mit der Eingetragenen übereinstimmt. Eintragungen zu zulässigen Felgen (früher unter Ziffer 33) entfallen komplett."
HIER NACHZULESENAlso nicht immer gleich so lospoltern, ne?! :)
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